Zimmerräumungen in Alters- und Pflegeheimen, schweizweit und mit der nötigen Ruhe
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Nach einem Todesfall

Nachlassräumung

Nach einem Todesfall bleibt vieles zu regeln. Die Räumung übernehmen wir, mit der nötigen Ruhe und in Absprache mit der Familie.

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Direkter Kontakt

Rufen Sie an oder schreiben Sie uns. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen, auch wenn noch nichts entschieden ist.

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Kurz erklärt: Wir übernehmen Nachlassräumungen in Heimzimmern und Wohnungen: einfühlsam, diskret und in enger Absprache mit Angehörigen oder der Erbengemeinschaft. Persönliche Dokumente und Erinnerungsstücke werden gesichert, bevor geräumt wird.

Zeit ist wichtiger als Tempo

Nach einem Todesfall sind Angehörige selten in der Verfassung, schnelle Entscheidungen über Möbel und Gegenstände zu treffen. Wo es der Betrieb des Hauses zulässt, richten wir uns nach dem Tempo der Familie. Wenn ein Zimmer dringend gebraucht wird, sagen wir das offen und suchen gemeinsam eine Lösung, etwa eine Zwischenlagerung der wichtigsten Dinge.

Sie müssen nicht dabei sein

Manchen Angehörigen hilft es, die Räumung zu begleiten. Anderen fällt genau das schwer. Beides ist in Ordnung. Nach einer klaren Absprache, was gesichert und was geräumt wird, führen wir die Räumung auch ohne Ihre Anwesenheit durch.

Erbengemeinschaften und Vollmachten

Sind mehrere Erben beteiligt, klären wir vorher, wer beauftragt und wer Ansprechperson ist. Das erspart spätere Missverständnisse. Wir beginnen erst, wenn diese Frage geklärt ist, auch wenn das einen Tag länger dauert.

Was mit Wertsachen geschieht

Schmuck, Uhren, Bargeld, Sparhefte und Dokumente sondern wir aus und übergeben sie der bezeichneten Person, dokumentiert und nachvollziehbar. Was uns unklar erscheint, entsorgen wir nicht, sondern legen es vor.

Häufige Fragen

Können wir die Räumung aufteilen?
Ja. Auf Wunsch sichern wir zuerst das Persönliche und räumen den Rest zu einem späteren Termin.
Wer darf eine Nachlassräumung beauftragen?
In der Regel die Erbengemeinschaft oder eine bevollmächtigte Person. Wir klären das vor Beginn gemeinsam mit Ihnen.
Was passiert mit gefundenen Wertsachen?
Sie werden ausgesondert und der bezeichneten Person übergeben, nicht entsorgt.

Weitere Leistungen

Sollen wir Sie unterstützen?

Kostenlose Besichtigung, klare Offerte, termingerechte Umsetzung.

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